Welche Produkte online verkaufen? So prüfen Sie Produktideen, bevor Sie Ware einkaufen
· 12 Min. Lesezeit · Gründen und Geschäftsideen
Kurze Antwort: Welche Produkte Sie online verkaufen sollten, entscheidet keine Trendliste, sondern fünf Prüffragen: Suchen Menschen nachweislich danach? Bleibt nach Einkauf, Versand, Zahlungsgebühr und Retouren genug übrig? Lässt sich das Produkt einfach verschicken? Kaufen Kunden es wieder? Und können Sie die rechtlichen Pflichten dafür erfüllen, etwa eine Registrierung bei Elektrogeräten? Gut online verkaufen lassen sich meist Nischen- und Spezialprodukte, Verbrauchsartikel, Zubehör und eigene Produkte mit klarem Unterschied. Starten Sie mit einer kleinen Auswahl, testen Sie sie mit echten Bestellungen und entscheiden Sie nach dem Gewinn, den Sie zum Beispiel auf einer Shop-Plattform, die Ihnen zu jeder Bestellung den echten Gewinn zeigt, direkt ablesen.
Warum Listen mit „Produkten, die sich gut verkaufen“ wenig helfen
Wer nach „was kann man online verkaufen“ sucht, findet vor allem Listen: Handyhüllen, Fitnesszubehör, Tierbedarf, Kosmetik. Das Problem: Produkte, die auf solchen Listen stehen, verkaufen tausende andere Händler auch, oft über große Marktplätze und zu Preisen, mit denen ein neuer Shop nicht mithalten kann. Eine Liste sagt Ihnen, wo viel verkauft wird, aber nicht, ob Sie dort Gewinn machen.
Sinnvoller ist es, von dem auszugehen, was Sie besser wissen oder besser können als andere: ein Hobby, ein Beruf, eine Region, eine Kundengruppe, die Sie verstehen. Daraus entsteht eine Nische, in der Sie mit Beratung, Auswahl und Texten punkten statt nur mit dem Preis.
Fünf Prüffragen für jede Produktidee
1. Gibt es messbare Nachfrage? Tippen Sie den Produktbegriff in die Google-Suche und schauen Sie, welche Vorschläge erscheinen. Viele Varianten („…für Kinder“, „…aus Edelstahl“, „…kaufen“) sind ein gutes Zeichen. Prüfen Sie auch, ob es bereits Shops gibt, die genau dieses Produkt verkaufen: Gar keine Konkurrenz heißt oft gar keine Nachfrage.
2. Bleibt genug Marge? Rechnen Sie vom Verkaufspreis rückwärts: Einkauf, Versand, Verpackung, Zahlungsgebühr, Retourenanteil und Werbung. Bei günstigen Artikeln frisst der Versand schnell den ganzen Gewinn. Wie Sie die echten Versandkosten pro Paket ermitteln, zeigt der Beitrag Onlineshop-Versandkosten kalkulieren.
3. Lässt es sich einfach verschicken? Klein, leicht, unzerbrechlich und ohne Kühlung ist für den Anfang ideal. Sperrige, schwere oder empfindliche Ware bedeutet höhere Portokosten, mehr Bruch und teurere Rücksendungen.
4. Kaufen Kunden wieder? Verbrauchsartikel wie Kaffee, Tee, Pflegeprodukte, Futter, Filter oder Ersatzklingen bringen Folgebestellungen, ohne dass Sie jedes Mal neu werben müssen. Ein Produkt, das man nur einmal im Leben kauft, braucht ständig neue Kunden.
5. Können Sie die Pflichten erfüllen? Für manche Warengruppen gelten Registrierungen, Kennzeichnungen oder besondere Vorschriften, bevor Sie überhaupt das erste Stück anbieten dürfen. Mehr dazu weiter unten.
Fällt eine Idee bei zwei oder mehr Fragen durch, suchen Sie weiter oder verändern Sie sie: anderes Material, Set statt Einzelartikel, engere Zielgruppe.
Welche Produkte lassen sich gut online verkaufen?
Diese Produkttypen bestehen die Prüffragen besonders oft:
- Nischen- und Spezialprodukte: Zubehör für ein bestimmtes Hobby, Werkzeug für ein bestimmtes Handwerk, Produkte für eine bestimmte Hundegröße. Weniger Suchende, aber kaufbereite und weniger Konkurrenz.
- Verbrauchsartikel: alles, was regelmäßig nachgekauft wird. Hier zählt, dass Kunden den Shop wiederfinden und gern wieder bestellen.
- Ersatzteile und Zubehör: Kunden suchen sehr gezielt nach Modell und Größe. Wer passende Teile sauber beschreibt, wird gefunden.
- Eigene und handgemachte Produkte: Sie haben keinen direkten Preisvergleich, weil niemand genau dasselbe anbietet. Die Marge ist oft höher, die Menge begrenzt durch Ihre Zeit.
- Regionale Produkte: Spezialitäten oder Waren aus Ihrer Region, die anderswo schwer zu bekommen sind.
- Bundles und Sets: mehrere passende Artikel zusammen, die so kein anderer Shop anbietet. Ein Set ist schwerer zu vergleichen als ein Einzelartikel.
Eigene Produkte online zu verkaufen hat einen weiteren Vorteil: Fotos und Produkttexte gehören Ihnen und unterscheiden sich automatisch von anderen Shops.
Produkte mit Registrierungspflicht: vor dem Einkauf prüfen
Einige Warengruppen haben Pflichten, die viele erst nach dem Einkauf entdecken.
Elektro- und Elektronikgeräte. Nach § 6 ElektroG muss sich der Hersteller vor dem Inverkehrbringen mit Geräteart und Marke bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Wichtig für Händler: Als Hersteller gilt nach § 3 Nr. 9 ElektroG auch, wer Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke anbietet oder wer Geräte, die aus einem anderen EU-Staat oder einem Drittland stammen, erstmals in Deutschland anbietet, ausdrücklich auch im Onlinehandel. Wer selbst importiert oder Ware mit eigenem Logo bestellt, ist also schnell Hersteller. Geräte nicht registrierter Hersteller dürfen Sie nicht zum Verkauf anbieten, und die Registrierungsnummer muss beim Anbieten und auf Rechnungen stehen.
Batterien. Nach § 4 BattDG dürfen Batterien nur von registrierten Herstellern bereitgestellt werden; Händler müssen außerdem sicherstellen, dass Kunden Altbatterien bei ihnen zurückgeben können. Das betrifft auch Produkte, in denen Batterien oder Akkus stecken.
Sicherheits- und Warnhinweise. Für Verbraucherprodukte gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. § 6 ProdSG schreibt vor, dass unter anderem die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die nach dieser Verordnung im Online-Angebot stehen müssen, auf Deutsch abgefasst sind. Klären Sie mit Ihrem Lieferanten, welche Angaben zu Hersteller und Sicherheit es für jedes Produkt gibt, bevor Sie es listen.
Lebensmittel, Kosmetik, Spielzeug und Nahrungsergänzung unterliegen eigenen Vorschriften zu Registrierung, Kennzeichnung oder Sicherheit. Prüfen Sie sie für Ihr konkretes Produkt, bevor Sie einkaufen. Für alle Shops gelten außerdem Verpackungsregister, Impressum und Widerrufsbelehrung; den Überblick gibt der Beitrag Onlineshop eröffnen: Was muss ich beachten?.
Retouren: ein unterschätzter Faktor bei der Produktwahl
Im Fernabsatz haben Verbraucher grundsätzlich ein Widerrufsrecht, und jede Rücksendung kostet Sie Porto, Zeit und manchmal die Ware selbst. Produkte mit vielen Größen und Passformen, etwa Mode und Schuhe, haben typischerweise mehr Rücksendungen als Ersatzteile mit eindeutiger Modellnummer.
§ 312g Abs. 2 BGB nennt Ausnahmen, in denen das Widerrufsrecht nicht besteht, soweit nichts anderes vereinbart ist, unter anderem bei Waren, die nach individueller Auswahl des Kunden angefertigt werden, bei schnell verderblichen Waren und bei versiegelten Hygieneartikeln, deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Personalisierte Produkte, etwa mit Gravur oder Wunschtext, können deshalb eine niedrigere Retourenquote haben. Formulieren Sie die Ausnahme in der Widerrufsbelehrung korrekt und lassen Sie sie im Zweifel prüfen.
Beispielrechnung: zwei Produktideen im Vergleich
Die folgenden Zahlen sind Annahmen, keine Marktwerte. Setzen Sie Ihre eigenen Preise ein.
- Verkaufspreis — Idee A: Handyhülle: 15,00 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 24,00 €
- Einkauf — Idee A: Handyhülle: 4,00 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 11,00 €
- Versand und Verpackung (Ihre Kosten) — Idee A: Handyhülle: 3,50 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 5,50 €
- Zahlungsgebühr — Idee A: Handyhülle: 0,50 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 0,70 €
- Retourenanteil — Idee A: Handyhülle: 1,00 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 0,20 €
- Werbung pro Bestellung — Idee A: Handyhülle: 4,00 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 4,00 €
- Bleibt pro Bestellung — Idee A: Handyhülle: 2,00 €; Idee B: Kaffeebohnen 1 kg: 2,60 €
Auf den ersten Blick sehen beide Ideen ähnlich aus. Der Unterschied liegt im Wiederkauf: Bestellt ein Kaffeekunde in diesem Beispiel noch zweimal, ohne dass Sie erneut werben, bleiben bei diesen Bestellungen jeweils 6,60 € statt 2,60 €. Die Handyhülle muss jeden Kunden neu über Werbung gewinnen. Rechnen Sie Ihre Ideen genauso durch, bevor Sie Ware in größerer Menge bestellen.
So testen Sie eine Produktidee mit wenig Risiko
- Kleine Erstbestellung: Kaufen Sie wenige Stück oder lassen Sie sich Muster schicken. Prüfen Sie Qualität, Verpackung und Lieferzeit Ihres Lieferanten.
- Wenige Produkte, gut präsentiert: Lieber zehn Artikel mit eigenen Fotos und ehrlichen Texten als hundert mit kopierten Herstellerbeschreibungen.
- Echte Bestellungen statt Likes: Ein kleines, gemessenes Werbebudget für eine Produktgruppe zeigt schneller, ob Menschen kaufen, als Umfragen im Freundeskreis.
- Nach Gewinn entscheiden: Behalten Sie die Produkte, die nach allen Kosten Gewinn bringen, und streichen Sie die anderen, auch wenn sie sich oft verkaufen.
Wie Favenda hilft
In Favenda sehen Sie zu jeder Bestellung den echten Gewinn, also nach Versand und Gebühren. So erkennen Sie nach den ersten Wochen, welche Produktidee sich lohnt und welche nur Umsatz bringt. Versandtarife legen Sie nach Gewicht fest, dazu eine Versandkostenfrei-Grenze, damit schwere und leichte Artikel richtig berechnet werden. Wollen Sie eine Idee auch im Ausland testen, richten Sie für jedes Land eine Verkaufsregion mit eigener Währung, eigenen Zahlungsarten und eigenen Versandtarifen ein. Favenda nimmt keine Transaktionsgebühren; Hosting, SSL, Backups und Updates sind enthalten. Das Paket Store kostet 69 USD pro Monat, zzgl. MwSt.; bei jährlicher Zahlung sind zwei Monate kostenlos.
Häufige Fragen
Was kann man online am besten verkaufen?
Das, wonach nachweislich gesucht wird, was sich günstig verschicken lässt, wenig zurückkommt und Ihnen nach allen Kosten Gewinn bringt. Oft sind das Nischenprodukte, Verbrauchsartikel, Zubehör oder eigene Produkte, nicht die Artikel von Trendlisten.
Wie finde ich eine Nische für meinen Onlineshop?
Gehen Sie von einem Thema aus, das Sie gut kennen, und suchen Sie darin eine Kundengruppe mit einem konkreten Bedarf. Prüfen Sie mit den Google-Vorschlägen, ob danach gesucht wird, und schauen Sie, wie viele Shops es schon anbieten.
Brauche ich für Elektroartikel eine Registrierung?
Wenn Sie als Hersteller gelten, ja: Nach § 6 ElektroG, bevor Sie die Geräte in Verkehr bringen. Hersteller ist laut Gesetz auch, wer Geräte unter eigener Marke anbietet oder sie erstmals aus dem Ausland in Deutschland anbietet. Verkaufen Sie fremde Markenware, prüfen Sie, dass der Hersteller registriert ist.
Quellen: Elektro- und Elektronikgerätegesetz (§§ 3, 6), Batterierecht-Durchführungsgesetz (§ 4), Produktsicherheitsgesetz (§ 6) und Bürgerliches Gesetzbuch (§ 312g) auf gesetze-im-internet.de. Stand: 24. Oktober 2026. Die Beispielrechnung verwendet Annahmen, keine Marktwerte. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.