Onlineshop eröffnen: Was muss ich beachten? Die rechtlichen Pflichten im Überblick
· 8 Min. Lesezeit · Recht und Steuern
Kurze Antwort: Wer in Deutschland einen Onlineshop eröffnet, muss vor dem ersten Verkauf ein Gewerbe anmelden, ein vollständiges Impressum, eine Widerrufsbelehrung, eine Datenschutzerklärung und AGB bereitstellen, Preise inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten angeben, den Bestellbutton richtig beschriften und sich – sobald Sie Ware verschicken – im Verpackungsregister LUCID registrieren. Dazu kommen steuerliche Fragen wie die Kleinunternehmerregelung. Die Technik ist dagegen der einfachere Teil, besonders mit einer Shop-Plattform, auf der Hosting, SSL und Updates bereits enthalten sind.
Muss ich für einen Onlineshop ein Gewerbe anmelden?
In der Regel ja. Wer regelmäßig und mit Gewinnabsicht Waren verkauft, betreibt ein Gewerbe und muss das nach § 14 Gewerbeordnung beim Gewerbeamt anzeigen, und zwar zu Beginn der Tätigkeit. Das gilt auch für ein Kleingewerbe neben dem Job. Danach übermitteln Sie dem Finanzamt den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER.
Kleinunternehmerregelung: Nach § 19 UStG müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn Ihr Gesamtumsatz im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Das senkt den Aufwand, bedeutet aber auch: kein Vorsteuerabzug. Lassen Sie sich das im Zweifel von einer Steuerberatung durchrechnen.
Was gehört ins Impressum eines Onlineshops?
Die Impressumspflicht steht heute in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), nicht mehr im alten Telemediengesetz. Leicht erkennbar, direkt erreichbar und ständig verfügbar müssen sein:
- Name und Anschrift, bei Gesellschaften auch Rechtsform und Vertretungsberechtigte
- E-Mail-Adresse und Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme
- Handelsregister und Registernummer, falls eingetragen
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
- bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde
Achtung, alter Link: Den früher vorgeschriebenen Link zur EU-Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) gibt es nicht mehr. Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 abgeschaltet; ein noch vorhandener Hinweis sollte entfernt werden. Bestehen bleibt nach § 36 VSBG die Angabe, ob Sie an Verbraucherschlichtung teilnehmen. Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten sind davon teilweise ausgenommen.
Welche Rechtstexte braucht ein Onlineshop?
- Widerrufsbelehrung: Verbraucher können Fernabsatzverträge nach § 312g BGB widerrufen, die Frist beträgt nach § 355 BGB 14 Tage. Am sichersten ist das gesetzliche Muster samt Muster-Widerrufsformular.
- Datenschutzerklärung: Sie erklärt nach DSGVO, welche Daten Sie wofür verarbeiten, zum Beispiel für Bestellung, Versand, Zahlung und Newsletter.
- AGB: Gesetzlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich, um Lieferung, Zahlung und Vertragsschluss klar zu regeln.
- Versand- und Zahlungsinformationen: Wohin Sie liefern, wie lange es dauert, welche Zahlungsarten es gibt. Welche Zahlungsarten sich lohnen und was sie kosten, zeigt der Beitrag Zahlungsarten im Onlineshop.
Viele Händler nutzen dafür Rechtstexte von Händlerverbänden oder spezialisierten Kanzleien, die bei Gesetzesänderungen aktualisiert werden.
Was gilt beim Bestellprozess und bei den Preisen?
- Preise: Nach § 6 Preisangabenverordnung müssen Sie angeben, dass die Preise die Umsatzsteuer enthalten und ob Versandkosten anfallen; lassen sich diese vorab berechnen, nennen Sie den Betrag. Wie Sie diesen Betrag festlegen, erklärt der Beitrag Onlineshop-Versandkosten kalkulieren.
- Bestellbutton: § 312j BGB verlangt eine eindeutige Beschriftung, etwa „zahlungspflichtig bestellen“. Ohne sie kommt der Vertrag nicht zustande.
- Cookies: Für Analyse- und Werbe-Cookies brauchen Sie nach § 25 TDDDG eine Einwilligung. Technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb, sind ausgenommen.
Muss ich mich beim Verpackungsregister anmelden?
Wenn Sie Ware in Versandkartons, Polstermaterial oder Füllstoff an Kunden in Deutschland schicken, fast immer ja. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister nennt drei Schritte: Registrierung im Register LUCID, Vertrag mit einem dualen System (Systembeteiligung) und regelmäßige Meldung der Verpackungsmengen. Laut Register sind Versandverpackungen „ausnahmslos“ systembeteiligungspflichtig, und alles muss erledigt sein, bevor Sie zum ersten Mal verpackte Ware in Verkehr bringen. Seit dem 12. August 2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung (PPWR); prüfen Sie Ihre Registrierung deshalb auch dann, wenn sie schon länger besteht.
Gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für meinen Shop?
Seit dem 28. Juni 2025 müssen viele Onlineshops für Verbraucher barrierefrei sein. Ausgenommen sind nach § 3 BFSG Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Auch wenn Sie darunter fallen, lohnt sich ein gut lesbarer, per Tastatur bedienbarer Shop, denn er ist für alle Kunden angenehmer.
Checkliste vor dem Start
- Gewerbe anmelden, steuerliche Erfassung ausfüllen, über Kleinunternehmerregelung entscheiden
- Impressum, Widerrufsbelehrung mit Formular, Datenschutzerklärung, AGB online stellen
- Preise mit Umsatzsteuerhinweis und Versandkosten anzeigen
- Bestellbutton „zahlungspflichtig bestellen“ prüfen
- Cookie-Banner mit echter Wahlmöglichkeit einrichten
- LUCID-Registrierung und Systembeteiligung abschließen
- Alten OS-Link aus Impressum und AGB entfernen
Steht der Shop rechtlich sauber, geht es darum, gefunden zu werden: Wie das bei Google funktioniert, erklärt der Beitrag SEO für Onlineshops.
Wie Favenda hilft
Favenda ist eine gehostete Shop-Plattform: Hosting, SSL, Backups und Updates sind enthalten, Sie kümmern sich um Sortiment und Kunden. Analyse- und Werbe-Tags wie Google Analytics und Meta Pixel laden erst nach der Cookie-Einwilligung. Kartenzahlungen laufen über die sichere 3D-Secure-Seite des Zahlungsanbieters (international Stripe). Wenn Sie von einem anderen System wechseln, übernehmen wir Produkte, Kunden, Bestellhistorie und alte URLs mit Weiterleitungen kostenlos. Die Rechtstexte selbst bleiben Ihre Verantwortung.
Häufige Fragen
Kann ich einen Onlineshop als Kleingewerbe eröffnen?
Ja. Kleingewerbe ist kein eigener Rechtsstatus, sondern meist ein Einzelunternehmen, das nicht ins Handelsregister muss. Gewerbeanmeldung, Impressum, Rechtstexte und Verpackungsregister gelten trotzdem.
Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur wenig verkaufe?
Ja. § 5 DDG gilt für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene digitale Dienste, und ein Onlineshop ist genau das. Eine Umsatzgrenze sieht die Vorschrift nicht vor. Anzugeben ist die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind.
Muss ich mich beim Verpackungsregister anmelden, wenn ich alte Kartons wiederverwende?
Grundsätzlich ja. Auch gebrauchte Verpackungen sind systembeteiligungspflichtig, es sei denn, Sie können nachweisen, dass der Vorbesitzer sie bereits beteiligt hat.
Quellen: Gewerbeordnung, DDG, BGB, PAngV, TDDDG, VSBG, UStG und BFSG auf gesetze-im-internet.de; Zentrale Stelle Verpackungsregister; IHK Fulda zur Abschaltung der OS-Plattform. Stand: 23. Oktober 2026. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.