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Onlineshop-Namen finden: So wählen Sie einen Namen, der frei, merkbar und als Domain verfügbar ist

· 13 Min. Lesezeit · Onlineshop starten

Kurze Antwort: Einen guten Onlineshop-Namen finden Sie in fünf Schritten: Ideen sammeln, die zu Ihrem Sortiment passen, eine Kurzliste nach Merkbarkeit und Aussprache bilden, jeden Kandidaten im Markenregister und bei Google prüfen, die passende Domain sichern und den Namen, wenn Sie langfristig darauf setzen, als Marke anmelden. Der wichtigste Schritt ist die Prüfung: Das Deutsche Patent- und Markenamt kontrolliert bei einer Markenanmeldung nicht, ob es ähnliche ältere Marken gibt. Das ist Ihre Aufgabe. Ist der Name gefunden, geht der Rest schnell, besonders auf einer Shop-Plattform, auf der Sie mit fertigen Abschnitten und Themes starten.

Was einen guten Onlineshop-Namen ausmacht

Ein Name muss nicht originell um jeden Preis sein. Er muss im Alltag funktionieren: auf dem Paketaufkleber, im Instagram-Profil, am Telefon und in der Adresszeile des Browsers. Prüfen Sie jede Idee mit diesen Fragen:

  • Kurz: Zwei bis drei Silben bleiben eher im Kopf als ein ganzer Satz.
  • Hörbar schreibbar: Wenn Sie den Namen jemandem am Telefon sagen, kann er ihn ohne Buchstabieren eintippen? Doppelte Konsonanten, englische Wörter mit unklarer Schreibweise und Zahlen statt Wörtern („4you“) sind hier Stolperfallen.
  • Unterscheidbar: Er klingt nicht wie ein bekannter Händler oder eine bekannte Marke in Ihrer Branche.
  • Ausbaufähig: „Ledergürtel-Shop“ passt nicht mehr, wenn Sie später Taschen verkaufen. Ein Name, der eine Haltung oder einen Stil beschreibt, wächst mit.
  • Ohne Missverständnis: Hat das Wort in einer anderen Sprache, in die Sie vielleicht später liefern, eine unglückliche Bedeutung?

Beschreibend oder Fantasiename?

Viele Gründer wählen einen Namen, der sagt, was es gibt: „Tee-Shop Berlin“ oder „Bio-Hundefutter-Versand“. Das wirkt klar und hilft am Anfang beim Verständnis. Der Nachteil: Solche Namen sind schwer zu schützen. Nach § 8 Abs. 2 MarkenG sind Zeichen von der Eintragung als Marke ausgeschlossen, denen jegliche Unterscheidungskraft fehlt oder die nur aus Angaben bestehen, die Art, Beschaffenheit, Menge oder Bestimmung der Ware beschreiben. Wer „Tee-Shop“ heißt, kann anderen Händlern das Wort „Tee“ nicht verbieten, und in den Suchergebnissen gehen solche Namen schnell unter.

Ein reiner Fantasiename (ein Kunstwort) ist am leichtesten zu schützen, braucht aber mehr Erklärung. Für kleine Shops funktioniert oft ein Mittelweg: ein eigenständiges Wort plus eine kurze Unterzeile, die das Sortiment erklärt, etwa im Logo oder im Seitentitel. Was Sie verkaufen, steht dann in der Beschreibung, nicht zwingend im Namen.

Onlineshop-Namen-Ideen: sechs Methoden

Setzen Sie sich eine feste Zeit, etwa eine Stunde, und schreiben Sie ohne Bewertung mindestens 30 Ideen auf. Die folgenden Beispiele sind nur Bauweisen zur Veranschaulichung; sie wurden nicht auf Verfügbarkeit geprüft.

  1. Zwei Wörter verbinden: ein Material oder Gegenstand plus ein Wort für Ort oder Gefühl, nach dem Muster „Stoffwerk“ oder „Kaffeekante“.
  2. Ein Wort abwandeln: eine Silbe weglassen, einen Buchstaben tauschen, zwei Wörter verschmelzen.
  3. Ein Bild statt einer Beschreibung: Welches Bild verbinden Ihre Kunden mit dem Produkt? Ein Ort, eine Tageszeit, ein Tier, ein Werkzeug.
  4. Der eigene Name: Vorname oder Familienname wirkt persönlich und ist oft gut unterscheidbar. Bedenken Sie aber, dass Sie den Shop später schwerer verkaufen oder übergeben können.
  5. Fremdsprache mit Vorsicht: Ein italienisches oder skandinavisches Wort kann gut klingen. Prüfen Sie, ob deutsche Kunden es richtig aussprechen und schreiben.
  6. Namensgenerator als Ideengeber: Ein Onlineshop-Namen-Generator liefert in Sekunden Hunderte Kombinationen. Nutzen Sie ihn für Anregungen, nicht als Entscheidung: Generierte Namen sind oft schon vergeben oder ähneln bestehenden Marken.

Streichen Sie danach alles, was zu lang, zu beschreibend oder schwer zu buchstabieren ist. Übrig bleiben sollten drei bis fünf Kandidaten. Sagen Sie diese ein paar Menschen aus Ihrer Zielgruppe einmal vor und bitten Sie sie am nächsten Tag, den Namen aufzuschreiben. Was niemand behalten hat, fliegt raus.

Onlineshop-Namen prüfen: Marke, Firma, Domain

Ein Name, der Ihnen gefällt, kann trotzdem schon einem anderen gehören. Nach § 14 Abs. 2 MarkenG dürfen Sie im geschäftlichen Verkehr kein Zeichen benutzen, das mit einer fremden Marke identisch ist und für dieselben Waren verwendet wird, oder das ihr so ähnelt, dass Verwechslungsgefahr besteht. Der Markeninhaber kann dann Unterlassung verlangen und bei Verschulden Schadensersatz (§ 14 Abs. 5 und 6 MarkenG). Ein Namenswechsel nach dem Start kostet neue Verpackungen, ein neues Logo und mühsam aufgebaute Bekanntheit. Prüfen Sie deshalb vorher:

1. Markenrecherche. Das DPMA weist ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Prüfung einer Anmeldung nicht kontrolliert, ob ähnliche oder identische Marken bereits eingetragen sind. Recherchieren Sie selbst:

  • DPMAregister: kostenlos, mit angemeldeten, eingetragenen und zurückgewiesenen deutschen Marken. Eine Ähnlichkeitssuche ist dort laut DPMA nicht möglich; suchen Sie deshalb auch nach Schreibvarianten und ähnlich klingenden Wörtern.
  • TMview: Suchmaschine des EU-Markenamts, die Marken vieler teilnehmender Ämter zusammenführt, auch Unionsmarken, die in Deutschland gelten.

Achten Sie auf die Waren und Dienstleistungen, für die eine gefundene Marke eingetragen ist. Ein gleicher Name für eine ganz andere Branche ist oft unproblematisch, für dieselbe Warengruppe nicht.

2. Unternehmenskennzeichen. Auch ohne eingetragene Marke sind Namen geschützt, unter denen ein Geschäft im Verkehr auftritt (§ 5 MarkenG). Das DPMA empfiehlt, zusätzlich Suchmaschinen, Branchenverzeichnisse und das Handelsregister zu durchsuchen. Geben Sie jeden Kandidaten bei Google ein, mit und ohne Ihre Produktgruppe, und schauen Sie auf Instagram, TikTok und Pinterest nach.

3. Domain. Ob die passende Domain frei ist, sehen Sie bei jedem Domain-Anbieter in Sekunden. Was dabei zählt, steht im nächsten Abschnitt.

Die passende Domain für Ihren Onlineshop

Für einen Shop, der vor allem in Deutschland verkauft, ist eine .de-Domain die naheliegende Wahl. Die DENIC-Domainrichtlinien legen fest:

  • Wer zuerst kommt: Eine Domain wird registriert, wenn sie nicht schon für jemand anderen registriert ist („first come, first served“). Sichern Sie die Domain also, sobald Ihre Prüfung abgeschlossen ist.
  • Zeichen: erlaubt sind Ziffern, Bindestriche, die Buchstaben A bis Z und weitere Buchstaben wie ä, ö, ü und ß. Ein Bindestrich darf nicht am Anfang oder Ende und nicht an dritter und vierter Stelle stehen. Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle.
  • Länge: mindestens ein, höchstens 63 Zeichen.
  • Inhaber: Der Domaininhaber ist Vertragspartner der DENIC. Anzugeben sind bei Privatpersonen Vor- und Nachname, sonst die vollständige Firma, dazu Straßenanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Eine Postfachadresse genügt nicht.

Praktische Tipps: Registrieren Sie die Domain auf Ihren eigenen Namen oder Ihr Unternehmen, nicht auf eine Agentur oder einen Bekannten. Enthält Ihr Name einen Umlaut, sichern Sie auch die Schreibweise mit „ae“, „oe“ oder „ue“, weil viele Kunden sie so eintippen. Verzichten Sie möglichst auf Bindestriche, sie gehen beim Diktieren leicht verloren. Die Domain ist meist ein kleiner jährlicher Posten; wie sie sich in die Gesamtrechnung einfügt, zeigt der Beitrag Was kostet ein Onlineshop?.

Shopname, Firma und Impressum

Der Name Ihres Shops und der rechtliche Name Ihres Unternehmens sind nicht automatisch dasselbe. Sind Sie im Handelsregister eingetragen, gilt für die Firma § 18 HGB: Sie muss zur Kennzeichnung geeignet sein, Unterscheidungskraft besitzen und darf über geschäftliche Verhältnisse nicht irreführen. Ein Name wie „Weltmarktführer für Kerzen“ für einen kleinen Einzelhandel wäre deshalb heikel.

Unabhängig vom Shopnamen gehören nach § 5 DDG Ihr Name und die Anschrift, unter der Sie niedergelassen sind, ins Impressum. Welche Angaben dort genau stehen müssen und was Sie vor dem ersten Verkauf sonst erledigen, erklärt der Beitrag Onlineshop eröffnen: Was muss ich beachten?.

Den Namen als Marke schützen

Eine Domain und ein Unternehmenskennzeichen geben Ihnen einen gewissen Schutz. Wer seinen Shop langfristig aufbauen will, meldet den Namen zusätzlich als Marke an. Die Eckdaten beim DPMA:

  • Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung, bis drei Klassen — 290 €
  • Anmeldegebühr in anderer Form, bis drei Klassen — 300 €
  • Jede weitere Klasse ab der vierten — 100 €
  • Schutzdauer — zehn Jahre ab Anmeldetag, verlängerbar um jeweils zehn Jahre
  • Verlängerungsgebühr, bis drei Klassen — 750 €

Die Anmeldegebühr muss innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anmeldung bezahlt sein. Nach der Eintragung haben Inhaber älterer Marken oder geschäftlicher Bezeichnungen drei Monate Zeit, Widerspruch einzulegen (§ 42 MarkenG). Auch deshalb lohnt sich die gründliche Recherche vorher. Bei der Wahl der Klassen und bei Zweifeln zur Verwechslungsgefahr hilft eine Beratung durch eine Kanzlei für Markenrecht.

Checkliste: in sieben Schritten zum Shopnamen

  1. 30 Ideen sammeln, ohne zu bewerten
  2. auf drei bis fünf kurze, gut schreibbare Kandidaten kürzen
  3. Kandidaten an Menschen aus der Zielgruppe testen
  4. DPMAregister und TMview durchsuchen, auch Schreibvarianten
  5. Google, soziale Netzwerke und Handelsregister prüfen
  6. .de-Domain und Varianten auf den eigenen Namen registrieren
  7. bei langfristigem Plan die Marke beim DPMA anmelden

Wie Favenda hilft

Favenda ist eine gehostete Shop-Plattform: Hosting, SSL, Backups und Updates sind enthalten. Mit fertigen Abschnitten und Themes legen Sie Produkte und Kategorien an, sodass Ihr neuer Name von Anfang an auf übersichtlichen Seiten steht. Haben Sie bereits einen Shop auf einem anderen System, übernehmen wir Produkte, Kunden, Bestellhistorie und alte URLs mit Weiterleitungen kostenlos. Favenda nimmt keine Transaktionsgebühren auf Ihre Verkäufe. Das Paket Store kostet 69 USD pro Monat, zzgl. MwSt.; bei jährlicher Zahlung sind zwei Monate kostenlos.

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Häufige Fragen

Wie prüfe ich kostenlos, ob ein Shopname schon vergeben ist?
Suchen Sie im DPMAregister und in TMview nach dem Namen und nach ähnlich klingenden Varianten, prüfen Sie die Verfügbarkeit der Domain und geben Sie den Namen bei Google und in sozialen Netzwerken ein. Eine Ähnlichkeitssuche bietet DPMAregister nicht, deshalb sind Varianten wichtig.

Muss ich meinen Shopnamen als Marke anmelden?
Nein, Pflicht ist das nicht. Eine eingetragene Marke erleichtert es aber, gegen Nachahmer vorzugehen. Beim DPMA kostet die elektronische Anmeldung 290 € für bis zu drei Klassen, der Schutz gilt zehn Jahre.

Darf mein Onlineshop einen anderen Namen haben als mein Gewerbe?
Ja, viele Händler treten unter einem Shopnamen auf. Im Impressum müssen nach § 5 DDG trotzdem Ihr Name und die Anschrift stehen, unter der Sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform.


Quellen: Markengesetz (§§ 5, 8, 14, 37, 42, 47) und Handelsgesetzbuch (§ 18) und Digitale-Dienste-Gesetz (§ 5) auf gesetze-im-internet.de; Deutsches Patent- und Markenamt (Markenrecherche, Gebühren Marken); DENIC-Domainrichtlinien. Stand: 29. Oktober 2026. Die Namensbeispiele dienen nur der Veranschaulichung und wurden nicht geprüft. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.