Dropshipping Deutschland: Was rechtlich gilt, welche Steuern und Zölle anfallen und wie Sie mit eigenem Shop starten

Autor: · · 12 Min. Lesezeit

Kurze Antwort: Dropshipping ist in Deutschland legal. Sie verkaufen in Ihrem eigenen Shop, der Lieferant verschickt die Ware direkt an Ihre Kunden. Rechtlich sind aber Sie der Verkäufer: Sie melden ein Gewerbe an, gewähren das Widerrufsrecht, haften zwei Jahre für Mängel und sind für Produktinformationen und Verpackungspflichten verantwortlich. Kommt die Ware aus einem Land außerhalb der EU, fällt seit dem 1. Juli 2026 auch bei kleinen Sendungen eine Zollpauschale von 3 Euro je Warenkategorie an. Ob sich das Modell rechnet, sehen Sie erst, wenn alle Kosten in jeder Bestellung stecken, am klarsten auf einer Shop-Plattform, die Ihnen zu jeder Bestellung den echten Gewinn zeigt.

Wie funktioniert Dropshipping mit eigenem Shop?

Beim Dropshipping kaufen Sie keine Ware auf Vorrat. Der Ablauf sieht so aus:

  1. Ein Kunde bestellt und bezahlt in Ihrem Onlineshop zu Ihrem Preis.
  2. Sie geben die Bestellung an den Lieferanten weiter und bezahlen ihm den Einkaufspreis.
  3. Der Lieferant verpackt die Ware und schickt sie direkt an Ihren Kunden.
  4. Ihr Gewinn ist die Differenz zwischen Verkaufspreis und allen Kosten.

Der Vorteil: kein Lager, kein gebundenes Kapital, schnelle Tests neuer Produkte. Der Nachteil: Sie kontrollieren weder Lieferzeit noch Verpackung noch Qualität selbst, tragen aber gegenüber dem Kunden die volle Verantwortung. Welche Produktideen sich überhaupt eignen, prüfen Sie mit dem Beitrag Welche Produkte online verkaufen?, bevor Sie einen Lieferanten suchen.

Ja. Kein Gesetz verbietet, Ware direkt vom Lieferanten an Kunden schicken zu lassen. Entscheidend ist: Der Kaufvertrag entsteht zwischen Ihrem Kunden und Ihnen, nicht dem Lieferanten. Daraus folgt:

  • Widerrufsrecht: Bei Fernabsatzverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu (§ 312g BGB), die Frist beträgt 14 Tage (§ 355 BGB). Die Rücksendung organisieren Sie, auch wenn der Lieferant im Ausland sitzt.
  • Gewährleistung: Mängelansprüche verjähren in der Regel nach zwei Jahren (§ 438 BGB). Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung bestand (§ 477 BGB). Sie können zwar beim Lieferanten Rückgriff nehmen (§ 445a BGB), bei einem Großhändler in Fernost ist das in der Praxis aber oft schwer durchzusetzen.
  • Lieferzeit: Vor der Bestellung müssen Kunden erfahren, bis wann Sie liefern (Art. 246a § 1 EGBGB). Schreiben Sie bei Ware aus Übersee nicht „1–3 Werktage“, nur weil das besser aussieht.

Für die übrigen Pflichten jedes Shops, also Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, gibt der Beitrag Onlineshop eröffnen: Was muss ich beachten? einen Überblick.

Gewerbe anmelden und Kleinunternehmerregelung

Wer regelmäßig auf eigene Rechnung verkauft, betreibt in aller Regel ein Gewerbe, und wer ein Gewerbe beginnt, muss es gleichzeitig anzeigen (§ 14 GewO). „Dropshipping ohne Gewerbe“ ist also keine Option, sobald Sie regelmäßig verkaufen. Als Tätigkeit geben viele „Onlinehandel mit …“ plus Ihr Sortiment an; die genaue Formulierung klären Sie mit Ihrem Gewerbeamt.

Bei der Umsatzsteuer können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr höchstens 25.000 Euro betrug und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Wie Einfuhrumsatzsteuer bei Ware aus Drittländern in Ihrem Fall behandelt wird, hängt davon ab, wer die Ware importiert. Das klären Sie vor dem Start mit Ihrer Steuerberatung.

Lieferanten aus China, der EU oder Deutschland: Zoll und Einfuhrumsatzsteuer

Hier hat sich 2026 am meisten geändert. Laut Zoll gilt für E-Commerce-Sendungen aus Nicht-EU-Staaten:

  • Seit 1. Juli 2026 ist die Zollfreigrenze für Sendungen bis 150 Euro entfallen. Je Warenkategorie in der Sendung fällt eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro an.
  • Ab 1. November 2026 kommt nach jetzigem Stand je Warenkategorie eine Abfertigungspauschale dazu, unabhängig vom Warenwert. Im Beispiel des Zolls sind das 2 Euro je Kategorie.
  • Einfuhrumsatzsteuer: 19 Prozent, für einige Waren 7 Prozent. Ist der Verkäufer im IOSS registriert, wird bei Waren bis 150 Euro beim Zoll keine zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
  • Post- und Kurierdienste verlangen für die Verzollung oft eine eigene Servicepauschale.

Für Ihren Shop heißt das: Klären Sie schriftlich, ob Ihr Lieferant verzollt liefert und wer die Pauschalen zahlt. Muss Ihr Kunde an der Haustür nachzahlen, sind Ärger, Annahmeverweigerungen und Rücksendungen programmiert. Der Zoll rät Verbrauchern ausdrücklich, vor der Bestellung zu prüfen, ob diese Kosten im Preis enthalten sind.

Lieferanten mit Lager in Deutschland oder der EU haben keine Zollpauschale, liefern schneller und vereinfachen Retouren. Dafür liegt der Einkaufspreis meist höher.

Produktsicherheit und Verpackung

Produktinformationen: Für Verbraucherprodukte gilt die EU-Produktsicherheitsverordnung (EU) 2023/988. Nach § 6 ProdSG müssen unter anderem die Warnhinweise und Sicherheitsinformationen, die nach dieser Verordnung im Online-Angebot stehen müssen, auf Deutsch sein. Lassen Sie sich vom Lieferanten Herstellerangaben, Anleitungen und Warnhinweise auf Deutsch geben, bevor Sie ein Produkt einstellen.

Verpackung: Seit dem 12. August 2026 gelten die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) statt des alten Verpackungsgesetzes. Registrierung im Register LUCID, Systembeteiligung und Datenmeldung bleiben. Versandverpackungen sind laut Zentraler Stelle Verpackungsregister ausnahmslos systembeteiligungspflichtig. Wer im Einzelfall Erzeuger und Hersteller ist, hängt von der Lieferkette ab: Versendet ein Unternehmen aus dem Ausland direkt an Endabnehmer in Deutschland, ist es nach der ZSVR für die Versandverpackungen Erzeuger und Hersteller und braucht einen Bevollmächtigten in Deutschland. Klären Sie mit Ihrem Lieferanten schriftlich, wer registriert ist, und prüfen Sie es im öffentlichen LUCID-Register.

Beispielrechnung: Rechnet sich Dropshipping?

Die folgenden Zahlen sind Annahmen zur Veranschaulichung, keine Marktwerte. Verkauft wird ein Artikel für 29,90 Euro inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer, also 25,13 Euro netto.

  • Einkaufspreis — Lieferant außerhalb der EU: 9,00 €; Lieferant in Deutschland: 10,50 €
  • Versand durch Lieferanten — Lieferant außerhalb der EU: 4,50 €; Lieferant in Deutschland: 4,90 €
  • Zollpauschale (eine Kategorie) — Lieferant außerhalb der EU: 3,00 €; Lieferant in Deutschland: –
  • Abfertigungspauschale ab 1. 11. 2026 — Lieferant außerhalb der EU: 2,00 €; Lieferant in Deutschland: –
  • Zahlungsgebühr (Annahme) — Lieferant außerhalb der EU: 0,90 €; Lieferant in Deutschland: 0,90 €
  • Werbung pro Bestellung (Annahme) — Lieferant außerhalb der EU: 6,00 €; Lieferant in Deutschland: 6,00 €
  • Kosten gesamt — Lieferant außerhalb der EU: 25,40 €; Lieferant in Deutschland: 22,30 €
  • Gewinn vor Retouren — Lieferant außerhalb der EU: −0,27 €; Lieferant in Deutschland: 2,83 €

Einfuhrumsatzsteuer ist hier nicht angesetzt. Die Rechnung zeigt den typischen Fehler: Der günstigste Einkaufspreis führt nicht zum höchsten Gewinn. Mit Pauschalen und Werbung verliert der scheinbar billige Artikel Geld, bevor die erste Retoure kommt. Rechnen Sie jedes Produkt so durch und setzen Sie den Preis danach, nicht nach dem Preis der Konkurrenz.

Dropshipping-Lieferanten prüfen: Checkliste

  1. Rechnung und Firmendaten: ordentliche Rechnungen an Ihre Firma, nachprüfbare Adresse.
  2. Lieferzeit schriftlich: realistische Laufzeit nach Deutschland, Sendungsverfolgung für jede Bestellung.
  3. Verzollung: verzollt geliefert oder nicht, und wer die Pauschalen trägt.
  4. Neutraler Versand: keine Rechnung oder Werbung des Lieferanten im Paket, kein fremder Absender, der Kunden verwirrt.
  5. Retouren: Rücksendeadresse in Deutschland oder der EU, Ablauf bei Defekten, Erstattung an Sie.
  6. Produktunterlagen: Herstellerangaben, deutsche Anleitungen und Warnhinweise.
  7. Verpackungsregistrierung: wer im LUCID-Register eingetragen ist.
  8. Testbestellung: bestellen Sie selbst und prüfen Sie Lieferzeit, Verpackung und Qualität, bevor Sie werben.

Wie Favenda hilft

In Favenda sehen Sie zu jeder Bestellung den echten Gewinn nach Versand und Gebühren, so erkennen Sie früh, welches Dropshipping-Produkt sich trägt und welches nur Umsatz bringt. Versandtarife legen Sie nach Gewicht fest, dazu eine Versandkostenfrei-Grenze, damit Ihre Versandpreise zu dem passen, was Ihr Lieferant berechnet. Für jedes Land richten Sie eine Verkaufsregion mit eigener Währung, eigenen Zahlungsarten und eigenen Versandtarifen ein. Google Analytics 4 und der Meta Pixel laden erst nach der Cookie-Einwilligung, damit messen Sie, was Ihre Werbung pro Bestellung kostet. Favenda nimmt keine Transaktionsgebühren; Hosting, SSL, Backups und Updates sind enthalten. Das Paket Store kostet 69 USD pro Monat, zzgl. MwSt.; bei jährlicher Zahlung sind zwei Monate kostenlos.

Favenda ansehen →

Häufige Fragen

Ist Dropshipping in Deutschland legal?
Ja. Sie sind aber Verkäufer mit allen Pflichten: Gewerbeanmeldung, Widerrufsrecht, zwei Jahre Gewährleistung, korrekte Lieferzeit, Produktinformationen auf Deutsch und geklärte Verpackungspflichten.

Welches Gewerbe melde ich für Dropshipping an?
Ein Gewerbe für den Onlinehandel mit Ihrem Sortiment. Die genaue Tätigkeitsbeschreibung stimmen Sie mit dem Gewerbeamt ab. Die Kleinunternehmerregelung können Sie nutzen, solange Ihr Umsatz unter den Grenzen von § 19 UStG bleibt.

Wer zahlt den Zoll beim Dropshipping aus China?
Das hängt von der Vereinbarung mit Ihrem Lieferanten ab. Seit Juli 2026 fällt bei Sendungen bis 150 Euro je Warenkategorie eine Pauschale von 3 Euro an, ab November 2026 nach jetzigem Stand zusätzlich eine Abfertigungspauschale. Vereinbaren Sie verzollte Lieferung oder kalkulieren Sie die Kosten in den Preis ein, damit Ihr Kunde nichts nachzahlen muss.


Quellen: Zoll, „Internetbestellungen“ (Sendungen aus Nicht-EU-Staaten); Zentrale Stelle Verpackungsregister, PPWR und VerpackDG seit 12. August 2026 sowie „Versand- und Onlinehandel“; Gewerbeordnung (§ 14), Umsatzsteuergesetz (§ 19), BGB (§§ 312g, 355, 438, 445a, 477), EGBGB (Art. 246a § 1) und Produktsicherheitsgesetz (§ 6) auf gesetze-im-internet.de. Stand: 30. Oktober 2026. Die Zahlen in der Beispielrechnung sind Annahmen. Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Steuerberatung.

Mehr zu diesem Thema